Wichtige Informationen für Patienten

Wirtschaftlichkeitsgebot – was bedeutet das für Ihre Behandlung?

Das Gesundheitswesen steht – wie Sie sicherlich wissen – aktuell vor großen finanziellen Herausforderungen.

Auch wir als Arztpraxis sind gesetzlich verpflichtet, Behandlungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich durchzuführen.

Als große hausärztliche Praxis mit einem hohen Patient:innenaufkommen achten wir daher besonders auf einen verantwortungsvollen Einsatz von Diagnostik und Medikamenten – ohne Abstriche bei der medizinischen Qualität.



Was Patienten wissen müssen

Was bedeutet das Wirtschaftlichkeitsgebot konkret für Sie?

Labordiagnostik (Blutuntersuchungen): 

Blutwerte werden gezielt und nur bei medizinischer Notwendigkeit bestimmt. Nicht jeder Wert muss routinemäßig oder auf Wunsch kontrolliert werden. Wir orientieren uns dabei an aktuellen medizinischen Leitlinien. Ein „großes Labor“ ohne konkreten Anlass ist in der Regel medizinisch nicht sinnvoll. Warum?

  • Viele Werte haben ohne Fragestellung keine klare Aussagekraft
  • Zufallsbefunde können zu unnötiger Verunsicherung führen
  • Weitere Untersuchungen wären dann oft nicht erforderlich Unser Ziel ist eine sinnvolle, individuelle Diagnostik – nicht möglichst viele Werte.

Wichtig: Wenn Sie bestimmte Untersuchungen ausdrücklich wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Nach einem ärztlichen Aufklärungsgespräch können in manchen Fällen solche Werte als individuelle Gesundheitsleistung/Selbstzahlerleistung (IGeL) durchgeführt werden.

Apparative Diagnostik (z. B. EKG, Ultraschall): 

Auch technische Untersuchungen erfolgen gezielt nach Beschwerden und medizinischer Notwendigkeit. Routineuntersuchungen ohne konkreten Anlass sind nicht immer sinnvoll und werden daher nicht pauschal durchgeführt.

Medikamentenverordnung:

Wir wählen Medikamente nach Wirksamkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit aus. Das kann auch bedeuten, dass bestehende Therapien angepasst werden. Ein Beispiel: Statt einer Einnahme von z. B. Ramipril 5 mg morgens und abends kann eine Umstellung auf 10 mg morgens erfolgen. Im begründeten Einzelfall bleibt es bei einer 2x täglichen Einnahme, dann aber in Form von 1/2 Tablette (10mg) morgens und abends. Diese Anpassung ist medizinisch gleichwertig, entspricht den Vorgaben und ist gleichzeitig wirtschaftlicher.

Wir sind für sie da

Unser Versprechen

Ihre Behandlung erfolgt weiterhin individuell, leitliniengerecht und auf hohem medizinischem Niveau.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nicht jede gewünschte Untersuchung oder Verordnung möglich ist, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Dadurch leisten wir gemeinsam einen wesentlichen Beitrag, um die immer weiter steigenden Kosten, und damit auch Ihren Krankenkassenbeitrag, einzudämmen.

Bei Fragen sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Ihr Praxisteam